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Mitbestimmungsorgane

Beim Arbeitsgericht Heilbronn ist ein örtlicher Personalrat gebildet. Der Personalrat hat die Aufgabe, die Belange der Mitarbeiter/innen im Rahmen des Personalvertretungsgesetzes zu vertreten.

Beim Arbeitsgericht Heilbronn ist auch ein Richterrat gewählt. Der Richterrat hat die Aufgabe, die Belange der Richterschaft in den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten nach den §§ 23a, 23b LRiStAG zu vertreten.

Die Beauftragte für Chancengleichheit hat die Aufgabe, die Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes zu überwachen. Sie wirkt bei allen personellen, sozialen und organisatorischen Fragen mit, die die Belange der Beschäftigten betreffen.

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