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Datum: 13.06.2024

Aktenzeichen: 8 Ca 107/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100.000,00 EUR zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 4 Prozent seit 9. Januar 2023 sowie eine Vertragsstrafe von täglich 50,00 EUR seit dem 2. Juli 2023 zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten, die durch die Anrufung der ordentlichen Gerichtsbarkeit entstanden sind.

3. Der Streitwert wird festgesetzt auf 163.875,00 EUR.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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