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Datum: 11.03.2025

Aktenzeichen: 27 Ca 23/24

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht zum 29.02.2024, sondern zum 30.04.2024 beendet wurde. 

2.Im übrigen wird die Klage abgewiesen. 

3.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 60 %, der Beklagtenseite zu 40 % auferlegt. 

4.Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 25.039,65.