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Datum: 30.01.2025
Aktenzeichen: 22 Ca 5021/24
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung im Schreiben vom
27. August 2024 beendet wird.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung im Schreiben vom
26. September 2024 beendet wird.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Der Kläger trägt 1/5. die Beklagte 4/5 der Kosten des Rechtsstreits.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.