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Datum: 06.03.2025

Aktenzeichen: 22 Ca 3627/24

Urteil 
1. Es wird festgestellt, dass die Vereinbarung vom 09.07.2012 (Zusage Spielfilmsonderprojekte) sowie die am 13.08.2015 protokollierte Vereinbarung zu den Spielfilmsonderprojekten nicht zum 5.6.2024 beendet wurde, sondern zum 31.12.2024 aufgelöst worden ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Der Kläger trägt 6/7, die Beklagte 1/7 der Kosten des Rechtsstreits. 
4. Der Streitwert wird auf 350.000,- € festgesetzt. 
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.