Datum: 29.01.2025

Aktenzeichen: 14 Ca 5046/23

Urteil:
1) Das Versäumnisurteil vom 16.10.2024 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beträge dort unter Ziff. 1 und 2 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 13.10.2023 zu bezahlen sind.
2) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3) Die Beklagten haben auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen
4) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 40.402 92 Euro festgesetzt.
5) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.

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