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Datum: 10.07.2026

Aktenzeichen: 14 Ca 1912/25

Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten Ziff. 1 vom 14.04.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte Ziff. 1 wird verurteilt, an den Kläger 36.192.- Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit 11.02.2025 zu bezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Widerklage wird abgewiesen.
5. Von den Gerichtskosten haben der Kläger 17/20 und die Beklagte Ziff. 1 3/20 zu tragen. Der Kläger trägt von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten Ziff. 1 18/25 sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten Ziff. 2; von den außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt die Beklagte Ziff. 1 7/25; im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 800.217,05 Euro festgesetzt.
7. Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.