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Datum: 10.06.2026

Aktenzeichen: 13 Ca 229/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.681,63 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. seit 10.03.26 zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 10.681,63 Euro festgesetzt.

4. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.