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Datum: 20.04.2026

Aktenzeichen: 16 Ca 1029/26

Urteil

1.    Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung im Schreiben vom 18. Juni 2025 zum 15. Juli 2025 nicht geendet hat,

sondern bis zum 30.09.2025 fortbestand.

2.    Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 3.    Der Wert des Streitgegenstands wird auf 23.065,35 EUR festgesetzt.

 4.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.