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Datum: 12.03.2025
Aktenzeichen: 15 Ca 4027/25
Urteil
1.Es wird festgestellt, dass die Entsendung des Klägers als Manager XXX bei XXX, durch Rückruf vom 27.06.2024 zum 31.08.2024
nicht beendet wurde, sondern weiterhin über den 31.08.2024 hinaus fortbesteht.
2.Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 4.139,97 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 01.11.2024 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Führung und Leistung erstreckt.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 82% und die Beklagte zu 18%.
6.Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 184.919,97 festgesetzt.
7.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.