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Datum: 11.03.2025

Aktenzeichen: 25 Ca 5186/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.08.2024 nicht beendet wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.01.2025 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maschinenbediener weiterzubeschäftigen.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4. Der Streitwert wird auf 13.880,00 EUR festgesetzt.

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.