Datum: 05.02.2025

Aktenzeichen: 15 Ca 6772/24

Beschluss
1.Den Parteien wird aufgegeben, schriftlich bis zum 19.2.2025 gegenüber dem Gericht zu erklären ob und zu welchen Konditionen eine gütliche Einigung in Betracht kommt.
2.Ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf:
Mittwoche den 12.03.2025 16:30 Uhr, Arbeitsgericht Stuttgart, Saal 015, Hochparterre, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart

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