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Datum: 29.01.2025
Aktenzeichen: 14 Ca 2600/24
Urteil:
1) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom
29.04.2024 nicht aufgelöst worden ist.
2) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits bei
unveränderten Arbeitsbedingungen und unter Zur-Verfügung-Stellung eines Dienstwagens als Principal Client Director weiter zu
beschäftigen.
3) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5) Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.560.- Euro festgesetzt.
6) Die Berufung wird nicht -extra- zugelassen.