Datum: 05.02.2025

Aktenzeichen: 30 Ca 2859/23

Urteil
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 250,00 Euro zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Der Streitwert wird auf Euro 16.095,71 festgesetzt. 
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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