Datum: 17.02.2025
Aktenzeichen: 9 TaBV 7/24
1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom
23.08.2024 - 8 BV 1/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.