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Datum: 25.03.2025
Aktenzeichen: 15 Sa 24/24
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart – Kammern Aalen – vom 20.03.2024 – 13
Ca 76/23 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst.
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 31.07.2023 beendet
worden ist.
2. Im Übrigen (hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrags) wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte zu ¾, der Kläger zu ¼.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.