Zum Inhalt springen

Datum: 13.02.2025

Aktenzeichen: 12 Sa 10/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 1. Februar 2024 - Az. 8 Ca 51/23 - wird zurückgewiesen. 

2.  Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 

3.  Die Revision wird nicht zugelassen.