Datum: 01.04.2025
Aktenzeichen: 11 Sa 39/24
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25.09.2024 – 14 Ca 47/24 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
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