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Datum: 02.04.2025

Aktenzeichen: 10 TaBV 7/24

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 23. August 2024 - 7 BV 1/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.