Datum: 02.04.2025
Aktenzeichen: 10 TaBV 7/24
1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 23.
August 2024 - 7 BV 1/24 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.