Datum: 03.12.2024

Aktenzeichen: 10 Sa 29/24

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 16. Mai 2024 – 2 Ca 27/24 – abgeändert:
   Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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