Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 03.12.2024
Aktenzeichen: 10 Sa 24/24
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 9. April 2024 - 5 Ca 131/23
- unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 532,26 Euro brutto restliche Vergütung für Oktober 2022
zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. November 2022 zu
bezahlen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.