Datum: 03.12.2024

Aktenzeichen: 10 Sa 24/24

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 9. April 2024 - 5 Ca 131/23 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:
   Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 532,26 Euro brutto restliche Vergütung für Oktober 2022 zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7. November 2022 zu bezahlen. 
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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