Datum: 09.07.2026
Aktenzeichen: 17 Sa 12/26
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 22.01.2026 -28 Ca 808/25 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird nicht zugelassen.
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