Datum: 08.04.2026
Aktenzeichen: 4 Sa 5/26
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 21. November 2025 (1 Ca 266/25) wird als unzulässig verworfen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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