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Datum: 08.04.2026

Aktenzeichen: 4 Sa 5/26

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ulm vom 21. November 2025 (1 Ca 266/25) wird als unzulässig verworfen. 

2. Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.