Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Medienmitteilung vom 19.Juli 2012
Datum: 19.07.2012
Kurzbeschreibung:
Die Firma Daimler AG, der Betriebsrat und das Betriebsratsmitglied haben in der heutigen mündlichen Verhandlung das Verfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsmitglieds wegen Arbeitszeitbetrugs für erledigt erklärt.
Die Firma Daimler AG und das Betriebsratsmitglied haben einen Vergleich mit folgenden wesentlichen Punkten geschlossen:
1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. April 2013.
2. Sofortige Freistellung unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche und vertragsgemäße Bezahlung bis zum 30. April 2013.
3. Zahlung einer Abfindung i.H.v. 130.000 € brutto.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Pressesprecher des Landesarbeitsgerichtes,
Ulrich Hensinger (Durchwahl: 0711-6685-404, E-Mail: hensinger@lag.bwl.de)